Dienstag, 16. Juni 2009

ZIVILCUORAGE DIE 2

Für Zivilcourage gibt es viele Definitionen oder Versuche, das Phänomen in Worte zu fassen.
„Nach Nunner-Winkler (2002) müssen zwei Kriterien erfüllt sein, um ein Verhalten als zivilcouragiert zu bezeichnen: Einerseits muss in der Handlung ein öffentliches Engagement für demokratisch-zivilgesellschaftliche Grundwerte zum Ausdruck kommen, andererseits muss die Handlung persönlichen Mut erfordern, also mit gewissen Risiken für die handelnde Person vorhanden, verbunden sein.“ (Brandstätter, Frey und Schneider 2006). Im Brockhaus (1998) heißt es kurz und bündig: „Zivilcourage, Mut, die eigene Überzeugung stets zu vertreten.“ Auch Ostermann (1998) versucht sich an einer Definition: „Zivilcourage ist ein mutiges, unerschrockenes Verhalten in der Öffentlichkeit und im Privaten…, ist eine bürgerliche Tugend…, ist untrennbar mit dem Bürgerlichen verbunden und gehört zur zivilen Gesellschaft.“ Der Duden definiert Zivilcourage als ein mutiges Verhalten, mit dem jemand seinen Unmut über etwas, ohne Rücksicht auf mögliche Nachteile, gegenüber Obrigkeiten, Vorgesetzten oder etwas anderem zum Ausdruck bringt.
Daran schließen sich spannende Fragen an: Warum nimmt jemand freiwillig Nachteile in Kauf? Woher nimmt jemand den Mut? Was sind die Motive solcher zivilcouragierter Verhaltensweisen? Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit der Beantwortung dieser Fragen.
Die Tatsache, dass zivilcouragiertes Handeln mit einem mehr oder weniger großen Risiko für die handelnde Person verbunden ist, hebt das Konzept der Zivilcourage vom Konzept der Hilfeleistung deutlich ab (Fischer, Greitmeyer, Schulz-Hardt, Frey Jonas, Rudukha 2004). Zivilcourage ist also riskant. Sie stellt eine große Herausforderung für den Einzelnen dar; insbesondere dann, wenn man sich in einer Minderheitenposition befindet und gewissermaßen „gegen den Strom schwimmt“ (vgl. Moscovici & Lage 1976).
Die Ziele, zu denen Zivilcourage aufgefordert ist, sind keine privaten, sondern orientieren sich am Gemeinwohl, am Recht und an der Moral. Zivilcourage darf nicht dazu dienen, eigene Interessen durchzusetzen. Sie ist nicht nur im politischen ereich von Nöten, sondern ebenso oder vielleicht noch viel häufiger im Alltag. Ein Beispiel dafür ist die U-Bahn oder die nächtliche Straße, wenn ausländische Menschen oder Schwächere belästigt oder sogar niedergeschlagen werden. Zivilcourage ist nicht gleichzusetzen mit Märtyrertum; zum Beispiel beim Auftreten einer großen Gruppe von bewaffneten Skinheads, gegen die ein Einzelner mit dem puren Eingreifen nichts ausrichten kann, ohne selbst Opfer zu werden. Hier wäre ein Anruf bei der Polizei sicherlich sinnvoller. Aber trotzdem ist Zivilcourage ohne Mut und die Bereitschaft ein Risiko einzugehen, nicht zu haben.

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